Das BAFA hat die Rahmenrichtlinie zur F?rderung unternehmerischen Know-hows bis zum 31.12.2022 verl?ngert. Die Konditionen werden weitestgehend beibehalten. Folgende ?nderungen bzw. Anpassungen sind zum 01.01.2021 vorgesehen:
- Um KMU, die bereits im Rahmen der auslaufenden RL beraten wurden, nicht von einer weiteren Beratung im Verl?ngerungszeitraum auszuschlie?en, werden die so genannten Kontingente neu geregelt.
- Jedes Unternehmen kann im Verl?ngerungszeitraum nur einen Antrag auf F?rderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung (Abschnitt III Nummer 2.1) noch einen Antrag auf F?rderung einer Folgeberatung (Abschnitt III Nummer 2.2) stellen.
- Die Richtlinie endet zum 31.12.2022
- Zudem wurden die Beratereigenschaften im Verfahren neu spezifiziert. Das RKW Th?ringen wird hierzu eine gesonderte Information erarbeiten.
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https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?1