Heute wurde die neue Th?ringer Beratungsrichtlinie f?r die F?rderperiode 2021 bis 2027 im Th?ringer Staatsanzeiger vom Th?ringer Ministerium f?r Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ver?ffentlicht.


F?r Th?ringer Unternehmen ist die Th?ringer Beratungsrichtlinie sehr attraktiv. Wie bisher k?nnen kleine und mittlere Unternehmen durch externes Know-how Ihre Wettbewerbsf?higkeit nachhaltig sichern und steigern. Mit dem RKW Th?ringen als Qualit?tssicherer ist das Verfahren zudem wie gewohnt qualitativ und einfach in der Beantragung.


Was bleibt im Vergleich zur vorhergehenden Richtlinie unver?ndert:

  • Die Richtlinie ist themenoffen.
  • Es gibt kein Zuschusslimit und keine Begrenzung an Projekten je Unternehmen.
  • Die F?rderung ist nicht de-minimis-relevant.
  • Mindestens 6 Tagwerke und bis zu 20 Tagwerke je Projekt.
  • RKW ?bernimmt das F?rdermanagement.
  • Anfragen erfolgen ?ber unseren Erfassungsbogen.

Neu:

  • Standardeinheitskostenverfahren: bedeutet die F?rderung erfolgt unabh?ngig des exakten Honorars, immer auf Basis des Standardeinheitskostensatz.
  • Der Standardeinheitskostensatz betr?gt 950 Euro und wird zu 50 % bezuschusst - d.h. 475,00 Euro Zuschuss je Tagwerk zu Berater- und RKW-Honorar.
  • Das RKW-Honorar betr?gt 120 Euro je Tagwerk.
  • Die Bearbeitung erfolgt durch die Th?ringer Aufbaubank.

Alle Informationen finden Sie auf unserer Themenseite zur Th?ringer Beratungsrichtlinie.

F?r F?rderanfragen nutzen Sie wie gehabt unseren Erfassungsbogen.

Die Ver?ffentlichung der neuen Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie ist noch ausstehend.