Mit Freude k?nnen wir bekannt geben, dass ab dem heutigen Tag neue Kriterien f?r junge Unternehmen im Rahmen der Th?ringer Beratungsrichtlinie in Kraft tretten. Diese betrifft ausschlie?lich die F?rdervoraussetzungen f?r junge Unternehmen und Start-ups.
Ab sofort gelten die F?rderbedingungen f?r junge Unternehmen und Start-ups von Anfang an, also ab dem ersten Tag nach Gr?ndung. Es entf?llt die bisherige Regelung, wonach junge Unternehmen erst nach zwei Jahren in den Genuss der F?rderung kommen konnten. Dies bedeutet, dass Th?ringer KMUs ab dem ersten Tag nach Gr?ndung die Th?ringer Beratungsrichtlinie ohne Einschr?nkungen nutzen k?nnen.
Die Mittel des Bundesamtes f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) m?ssen nicht mehr ausgesch?pft werden, was die Antragsstellung f?r junge Unternehmen und Start-ups deutlich vereinfacht.
Diese ?nderungen ergeben sich aufgrund einer neuen F?rderrichtlinie des BAFA, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Wir freuen uns, dass junge Unternehmen und Start-ups nun von Anfang an in den Genuss der F?rderung kommen k?nnen und wir damit einen wichtigen Beitrag zur F?rderung und Unterst?tzung der Gr?nderszene in Th?ringen leisten.