Die Th?ringer Au?enwirtschaftsf?rderung ist ein F?rderprogramm, das ab dem 01.01.2023 in einer neuen Auflage in Kraft getreten ist und zun?chst befristet bis zum 30.06.2024 gilt. Es bietet Unterst?tzung f?r Teilnahmen an internationalen Messen im Ausland sowie Messen in Deutschland, die in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie ?international? oder ?international wandernd? gekennzeichnet sind.

Antragsberechtigt sind KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsst?tte in Th?ringen. Gro?e Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverb?nde und -netzwerke mit Sitz und Betriebsst?tte in Th?ringen k?nnen ebenfalls gef?rdert werden, wenn sie an Gemeinschaftsst?nden des Messeprogramms des TMWWDG teilnehmen.

Die Zusch?sse werden mit einem F?rdersatz von 50 % der Ausgaben f?r Standmiete und Standbau gew?hrt. Die zuwendungsf?higen Ausgaben m?ssen insgesamt mindestens 1.000 Euro betragen und werden pauschal um 10 % erh?ht, um weitere zusammenh?ngende Kosten abzugelten. Die maximale Zuschussh?he betr?gt 10.000 Euro. Bei turnusm??ig stattfindenden Messen k?nnen je Zuwendungsempf?nger bis zu vier Messebeteiligungen gef?rdert werden. Zudem werden auch Kontaktanbahnungskosten in Form einer Festbetragsfinanzierung in H?he von 1.600 Euro gef?rdert.

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Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Th?ringer Au?enwirtschaftsf?rderung Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, Handwerk sowie wirtschaftsnahen Dienstleistungen, gro?e Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverb?nde und -netzwerke bei ihrer Beteiligung an internationalen Messen und Messen im Messeprogramm des TMWWDG unterst?tzt. Der Erwerb von Messest?nden, -bauteilen, -m?beln und Eigenleistungen ist nicht f?rderf?hig.