Ihr Unternehmen ist bereits l?nger als zwei Jahre t?tig und Sie haben Fragen zur Unternehmensf?hrung oder Ihrem zuk?nftigen Gesch?ftsmodell? Die nachfolgenden Informationen k?nnten Sie dann interessieren. Mit der BAFA (Bundesamtes f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) F?rderung zum Aufbau "unternehmerischen Know-Hows? f?r Bestandsunternehmen werden bundesweit Beratungen kleiner und mittelst?ndischer Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Schwerpunkten der Unternehmensf?hrung durch qualifizierte Berater:innen unterst?tzt. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Zielgruppe, den F?rdergegenstand und Konditionen der Richtlinie. Sollte das F?rderprogramm f?r Sie nicht passen, stellen wir auch alternative F?rderprogramme vor.

Kennen Sie schon die Th?ringer Beratungsrichtlinie

Unterst?tzen Sie Ihr Unternehmen bei seiner Entwicklung! Mit der Beratungsrichtlinie des Landes Th?ringen erhalten Sie einen Zuschuss von 50% f?r Beratungsleistungen zu einer Vielzahl von Themen. Profitieren Sie von bis zu 20 Tagewerken pro Beratung und bringen Sie Ihr Unternehmen auf die n?chste Stufe.

Die BAFA Beratungsf?rderung f?r Unternehmen im ?berblick

Damit Sie auch in Zukunft wettbewerbsf?hig sind, sollte Ihr Unternehmen in Sachen Unternehmensf?hrung bestens aufgestellt sein. Ein Weg, um dies zu erreichen, stellt f?r viele Unternehmen die Beratung durch einen externen Unternehmensberater:in dar.  Die BAFA Beratungsf?rderung f?r Unternehmen m?chte Sie an dieser Stelle unterst?tzen und f?rdert die Beratung zum weiteren Know-how-Aufbau mit bis zu 80 % der Honorarkosten.  In der nachfolgenden Tabelle haben wir alle wichtigen Informationen f?r Sie zusammengefasst:

BAFA Bestandsunternehmen
F?rdermittelgeberBundesamt f?r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Gesch?ftsbereich des Bundesministeriums
Antragsberechtigte / Zielgruppe

Unternehmen, Selbstst?ndige und Freiberufler; KMUs mit weniger als 250 Besch?ftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. Euro bzw. max. 42 Mio. Euro Bilanzsumme

Von der F?rderung ausgenommen sind:

Unternehmen die selbst ?berwiegend wirtschaftsberatend t?tig sind

?rztinnen oder ?rzten, Zahn?rztinnen oder Zahn?rzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern

Gegenstand der F?rderungallgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensf?hrung
F?rderkonditionen

pro Jahr bis zu zwei Beratungen m?glich, maximal f?nf Beratungen bis zum Ende der Richtlinie

Bemessungsgrundlage: max. 3.500 Euro je Beratung,

F?rdersatz (neue Bundesl?nder ohne Region Berlin und Leipzig): 80 %

Zuschuss: max. 2.800 Euro

Projektlaufzeit6 Monate
AlternativenTh?ringer Beratungsrichtlinie (TAB)

An wen richtet sich die Beratungsf?rderung?

Die F?rderung von Unternehmensberatungen f?r KMU richtet sich grunds?tzlich an kleine und mittelst?ndische Unternehmen (KMU) in ganz Deutschland. Diese k?nnen in unabh?ngig vom Unternehmensalter oder -situation gef?rdert werden. Sie richtet sich an:

  • junge, neu gegr?ndete Unternehmen innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gr?ndung
  • Unternehmen, die bereits l?nger als 2 Jahre am Markt bestehen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (unabh?ngig vom
    Unternehmensalter)

F?rdergegenstand ? Welche Beratungsschwerpunkte sind f?rderf?hig?

Im Rahmen der Richtlinie "F?rderung uvon Unternehmensberatungen f?r KMU" sind verschiedene Beratungsthemen f?rderf?hig. Allgemeine Beratungen sind zu allen Themen rund um wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensf?hrung m?glich. Zudem sind auch spezielle Beratungsthemen m?glich:

  • von Frauen, Migrant*innen oder Unternehmer*innen mit anerkannter Behinderung gef?hrt werden
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiter*innen mit Migrationshintergrund beitragen
  • zur Arbeitsgestaltung f?r Mitarbeiter*innen mit Behinderung beitragen
  • zur Fachkr?ftegewinnung und -sicherung beitragen
  • zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen
  • zu einer altersgerechten Arbeitsgestaltung beitragen
  • zu Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen

Konditionen der F?rderung

Das F?rderprogramm unterscheidet zwischen unterschiedlichen Regionen und macht den maximalen Zuschuss und die H?he des F?rdersatzes vom Standort des Unternehmens abh?ngig. In der nachfolgenden Tabelle finden Sie hierzu die entsprechende ?bersicht. So l?sst sich auf einen Blick Ihre maximale F?rderung erkennen.

ANtragstellerBemessungsgrundlageRegionF?rdersatzMaximaler
Zuschuss

Unternehmen, Selbstst?ndige und Freiberufler

3.500 Euro

Neue Bundesl?nder

(ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

80 %2.800 Euro
  Region
L?neburg und Trier
80 %2.800 Euro
  Alte Bundesl?nder (ohne Region L?neburg und Trier) mit Berlin und Region Leipzig50 %1.750 Euro

Beraterauswahl ? Das gilt es zu beachten!

Die F?rderung von Unternehmensberatungen f?r KMU ist nur m?glich, wenn die Beratung durch selbstst?ndige Berater*innen bzw. Beratungsunternehmen durchgef?hrt wird. Diese m?ssen zudem ?berwiegend wirtschaftsberatend t?tig sein, als ?ber 50 % ihres Umsatzes aus ihrer Beratungst?tigkeit erzielen. Zus?tzlich muss durch entsprechende Qualit?tsnachweise das Know-how und die Erfahrung zur Beratung von KMU best?tigt werden. So soll gew?hrleistet werden das die Beratung richtlinienkonform durchgef?hrt werden kann.

Die Auswahl der Berater:innen bzw. des Beratungsunternehmen erfolgt durch das Unternehmen mit Beratungsbedarf.  Ebenfalls durch das Unternehmen erfolgt die Antragstellung. Alle Informationen zur Antragstellung und dem Ablauf des F?rderprogramms folgen im n?chsten Abschnitt.


Hinweise zur Beraterauswahl:

  • ausschlie?lich Beratungen durch Berater:innen/Beratungsunternehmen, die ihren ?berwiegenden Umsatz aus der Beratungst?tigkeit erzielen, sind f?rderf?hig
  • Beraterauswahl und Antragstellung erfolgen durch die zu beratenden Unternehmen

Ablauf der Beratungsf?rderung im ?berblick

Sobald der Beratungsbedarf gekl?rt ist und man ein passendes Beratungsunternehmen gefunden hat, kann der Antrag zur Beratungsf?rderung gestellt werden. Es handelt sich um einen reinen Onlineantrag, welcher ?ber die Website des BAFA gestellt werden muss. Zuwendungsempf?nger ist immer das antragstellende Unternehmen. An dieses wird dann auch der Zuschuss ausgezahlt. Die Pr?fung des Antrags erfolgt nur unter formalen Gesichtspunkten durch die eingeschaltete Leitstelle des BAFA. Hierbei wird auch die Beraterlistung abgefragt und best?tigt.

Sollte die formale Pr?fung positiv ausfallen, erfolgt eine postalische Best?tigung f?r den Antragsteller. Hierin wird auch ?ber die konkreten F?rderbedingungen und individuellen Fristen informiert. Diese unverbindlichen Inaussichtstellung der F?rderung bedeutet, dass nun mit der Beratung begonnen werden kann. Als Beginndatum z?hlt der datierte Abschluss eines Beratungsvertrages ?ber die im Rahmen der Beratung zu erbringende Leistung des Beratungsunternehmens. Leistungen vor der Inaussichtstellung sind nicht f?rderf?hig. Sp?testens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens zur Inaussichtstellung muss der komplette Verwendungsnachweis ebenfalls online ?ber die Website des BAFA eingereicht werden. Bestandteil des Verwendungsnachweises ist ein Zahlungsnachweis ?ber die vollst?ndige Zahlung des Beratungshonorars laut Beraterrechnung. Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschlie?ender Pr?fung der eingereichten Unterlagen durch das BAFA.

Alternativen zur BAFA Beratungsf?rderung f?r Bestandsunternehmen in Th?ringen

Die F?rderung von Unternehmensberatungen f?r KMU des BAFAs ist ein bundesweites F?rderprogramm. Th?ringen bietet dar?ber hinaus f?r kleine und mittlere Unternehmen ein alternatives F?rderprogramm auf Landesebene an, die Th?ringer Beratungsrichtlinie der Th?ringer Aufbaubank (TAB).

Diese richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die Ihren Sitz, Betriebsst?tte oder Niederlassung in Th?ringen haben. Auch hier muss die Beratung durch selbstst?ndige Unternehmensberater:innen durchgef?hrt werden, welche zus?tzlich bei der RKW Th?ringen GmbH akkreditiertet sein m?ssen. Zudem f?rdert die Th?ringer Beratungsrichtlinie unter gewissen Voraussetzungen auch gemeinn?tzige Unternehmen und Vereine sowie angeh?rige der freien Berufe. Alle Informationen zu F?rderung und den Konditionen der Richtlinie erhalten Sie auf der Seite zur Th?ringer Beratungsrichtlinie. Sollten Sie noch nicht gegr?ndet haben, empfehlen wir Ihnen zudem unbedingt die Th?ringer Gr?nderrichtlinie.

Beide F?rderprogramme bieten eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zur F?rderung von Unternehmensberatungen f?r KMU des BAFAs. So fallen die F?rders?tze zwar etwas geringer aus, daf?r liegt Obergrenze der Zusch?sse deutlich h?her, wie Sie der ?bersicht entnehmen k?nnen. Die konkreten Konditionen f?r Ihren Bedarf k?nnen Sie mit Hilfe unseres Zuschussrechners ganz einfach online kalkulieren.

M?chten Sie mehr erfahren?

Das RKW begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung. M?chten Sie sich unverbindlich informieren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Direkt zu unserem Kontaktformular.

Annika Kluge Beratungsreferentin

0361 551-4325
Annika Kluge

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