Gr?nden mit dem RKW Th?ringen

Die Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie f?rdert Beratungen zur Existenzgr?ndung mit bis zu 80 % der entstandenen Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mit einer neuen Idee starten oder ein bestehendes Unternehmen fortf?hren wollen.

Mit einem Netzwerk von ?ber 300 erfahrenen Beraterinnen und Beratern k?nnen wir Sie optimal bei Ihrer Existenzgr?ndung unterst?tzen. Zudem hilft Ihnen unser RKW F?rderservice die F?rderung schnell und einfach in Anspruch zu nehmen, so bleiben Sie fokussiert auf Ihre Gr?ndung.

F?rdervoraussetzungen der Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie

Die Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie richtet sich an nat?rliche Personen, die eine Existenzgr?ndung oder Betriebs?bernahme in Th?ringen beabsichtigen. Wichtige Voraussetzung f?r die F?rderf?higkeit ist, dass die Gr?nder zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbstst?ndig t?tig sind.

Keine Rolle spielt zudem der Wohnsitz der Gr?nder, solange die Gr?ndung in Th?ringen geplant ist. Auch die Nationalit?t ist prinzipiell nicht entscheidend. F?r nicht EU-Ausl?nder gilt allerdings, dass eine Aufenthaltserlaubnis inklusive der Erlaubnis zur Erwerbst?tigkeit vorliegt.

Zudem m?ssen folgende Kriterien erf?llt sein:

  • Beratung erfolgt durch akkreditierte Unternehmensberater:innen des RKW Th?ringen
  • je Beratung sind mind. 3 Tagwerke und max. 20 Tagwerke f?rderf?hig
  • de-minimis-Regeln sind zu beachten
  • Einbeziehung des RKW Th?ringen als Qualit?tssicherer
  • es wird eine Kurzbeschreibung der Gr?ndungsidee ben?tigt - Was, Wann, Wo

Konditionen der F?rderung

Die Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie f?rdert Intensivberatungen f?r Existenzgr?ndungen durch selbstst?ndige Unternehmensberater:innen in H?he von 80 % des Standardeinheitskostensatzes. Der Standardeinheitskostensatz ist auf 865,00 Euro je Tagwerk, inkl. Qualit?tssicherungshonorar festgelegt. Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektf?rderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht r?ckzahlbaren Zuschusses f?r das Beratungshonorar einschlie?lich der Dienstleistung f?r die Qualit?tssicherung. Die Beratung wird in ganzen Tagwerken abgerechnet, wobei ein Tagwerk 8 Zeitstunden entspricht. 

Nachfolgend ein Rechenbeispiel f?r 10 Tagwerke Gr?ndungsberatung. Das Beraterhonorar betr?gt dabei 750,00  Euro (netto) pro Tagwerk. Das Qualit?tssicherungshonorar des RKW Th?ringen liegt bei 120,00 Euro (netto) pro Tagwerk:

Mithilfe des RKW Th?ringen Zuschussrechners berechnen Sie f?r die Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie Ihre m?gliche F?rderung ganz einfach selbst. Erg?nzen Sie einfach die Anzahl der ben?tigten Tagwerke und das veranschlagte Beratungshonorar je Tagwerk und klicken auf berechnen. Anschlie?end erhalten Sie schnell eine Auskunft ?ber die m?gliche F?rderh?he und Ihren verbleibenden Eigenanteil.

Zuschussrechner

Welche Themen k?nnen im Rahmen der Gr?ndungsrichtlinie beraten werden?

Die Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie f?rdert eine Vielzahl konzeptioneller Beratungsleistungen. Folgende Schwerpunkt geben eine erste Orientierung welche Themen zur Verf?gung stehen:

  • Strategie und Gesch?ftsideen

  • Finanzierung und Investitionen

  • Unternehmenswachstum und Wettbewerbsf?higkeit

  • Digitalisierung

  • Technologietransfer und Technologieanwendung

  • Produktportfolio, Marktanalysen und Marketing(zum Beispiel Corporate Design, eCommerce oder Suchmaschinenoptimierung)

  • Personal und Organisation

  • Materialeffizienz

  • Unternehmensnachfolge

  • Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel

Dar?ber hinaus sind auch weitere Beratungsschwerpunkte zul?ssig. Die F?rderf?higkeit des Vorhabens ?berpr?fen wir gern in einem kostenfreien Beratungsgespr?ch.

Ablauf der Beratungsf?rderung im ?berblick

Wir als RKW Th?ringen betreuen Sie ?ber den gesamten Prozess von der Bedarfsanalyse ?ber die Beratungsphase bis zur Begleitung der Umsetzung der entsprechenden Ma?nahmen. In einer kostenfreien Erstanalyse identifizieren wir Ihre konkreten Herausforderungen und planen alle weiteren Schritte zur Umsetzung geeigneter Ma?nahmen. Nat?rlich unterst?tzen wir Sie auch gern bei der Beantragung der F?rderung, sodass Sie die Antragstellung in wenigen Schritten erledigen und sich schnell wieder auf Ihr Kerngesch?ft konzentrieren k?nnen. Mit Hilfe unserer Erfahrung aus ?ber 25.000 Unternehmensberatungen und einem breiten Netzwerk aus ?ber 300 akkreditierten Unternehmensberater:innen helfen wir Ihnen gern dabei, Ihr Unternehmen weiter nach vorne zu bringen. Senden Sie uns noch heute eine Anfrage, um sich umfassend und kompetent beraten zu lassen.

Die Th?ringer Gr?ndungsrichtlinie im ?berblick

Grundlage

Richtlinie ?ber die Gew?hrung von Zusch?ssen aus Mitteln des Europ?ischen Sozialfonds und/oder des Freistaates Th?ringen zur F?rderung von Unternehmensgr?ndungen (Gr?ndungsrichtlinie)

ESF+ F?rderperiode 2021 bis 2027

F?rdermittelgeber

Th?ringer Aufbaubank

Antragsberechtigte / Zielgruppe

nat?rliche Personen, die eine Existenzgr?ndung oder Betriebs?bernahme in Th?ringen beabsichtigen

Beachte: es darf noch keine selbstst?ndige T?tigkeit vorliegen, auch nicht im Nebenerwerb

Gegenstand der F?rderung

Gef?rdert werden Intensivberatungen f?r Existenzgr?ndungen sowie Unternehmensnachfolgen, die Strategien zum Aufbau bzw. f?r eine nachhaltige positive Entwicklung und Sicherung als KMU vermitteln.

F?rderkonditionen

bis zu 20 Tagwerke je Projekt

mehrere Projekte  (vor Gr?ndung) sind m?glich

bis zu 80 % Zuschuss je Tagwerk, bzw. bis zu  692,00 Euro je Tagwerk

Projektlaufzeit

max. 6 Monate, abh?ngig vom Gr?ndungsdatum

Alternative Beratungsf?rderungen

Th?ringer Beratungsrichtlinie (TAB)

Qualit?tssicherung

Die RKW Th?ringen GmbH wurde durch das Th?ringer Ministerium f?r Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft als Qualit?tssicherer f?r Beratungsleistungen gem?? F?rdergegenstand 2.1 der Gr?ndungsrichtlinie Teil A und der Beratungsrichtlinie in Th?ringen benannt.

M?chten Sie mehr erfahren?

Das RKW begleitet kleine und mittlere Unternehmen in allen Phasen ihrer Entwicklung. M?chten Sie sich unverbindlich informieren? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Direkt zu unserem Kontaktformular.

Annika Kluge Beratungsreferentin

0361 551-4325
Annika Kluge

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